Impressum
Gezeiten Haus Holding GmbH
Urfelder Straße 221
50389 Wesseling
Geschäftsführer:
Fritjof Nelting
Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Bonn, Handelsregister: HRB 23364
USt-Nr.: 2245/717/2064
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
1. Inhalt des Onlineangebotes
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2. Verweise und Links
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SEMINARE (AGB)
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Anmeldungen an Seminaren und Veranstaltungen der Gezeiten Haus Holding GmbH (im folgenden Holding genannt) sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Holding.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Anmeldung, Vertragsabschluss
1. Anmeldungen können nur in schriftlicher Form (über unser Online-Anmeldeformular auf der Homepage oder per E-Mail an info@neltings-welt.de) berücksichtigt werden. Bei Seminaren mit Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Teilnehmer die Prüfung dieser.
2. Nach Eingang der verbindlichen Anmeldung erhält der Kunde eine Anmeldungsbestätigung. Mit dieser beidseitigen Annahme ist der Vertrag rechtskräftig. Die Anmeldung zu Seminaren ist bis spätestens sieben Tage vor dem Beginn des jeweiligen Seminars möglich. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
3. Vor Beginn der Veranstaltung erhält der Kunde die verbindliche Zusage mit Orts- und Programmhinweis sowie eine Rechnung.
4. Eine frühzeitige Anmeldung ist aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl empfehlenswert. Die Anmeldungen werden in Reihenfolge der Einladungen vorgenommen. Erreicht die Anzahl der eingegangenen Anmeldungen nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, behält die Holding es sich vor, die Veranstaltung abzusagen und den Kunden darüber im gleichen Zeitrahmen zu informieren. Online-Kurse können bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 2 Tage vor Kursbeginn von der Holding abgesagt werden. Hier werden wir Sie per E-Mail informieren.
5. Bei Unterbelegung eines Seminars behalten wir uns vor, die Dauer bei im Wesentlichen unveränderten Inhalten angemessen zu verkürzen. Sie haben in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht, das Sie nur unverzüglich nach Zugang der Mitteilung, dass die Seminardauer verkürzt wird, wahrnehmen können. Und bei Unterbelegung eines Seminars mit geplanter Doppelleitung behalten wir uns vor, auf eine Seminarleitung zu reduzieren. Ansprüche gegen uns zur Minderung des Seminarpreises entstehen dadurch nicht.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die Holding ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Holding zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise der Holding zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Holding an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Außer bei Veranstaltungen, die ausdrücklich Mehrwertsteuer befreit sind.
3. Rechnungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Rechnung der Holding ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Werktagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar Konto:
Gezeiten Haus Holding GmbH
IBAN: DE79 3006 0601 0078 8880 60
BIC: DAAEDEDDXXX
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
4. Die Holding kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Holding berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Holding bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Die Holding ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. ln begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Holding berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Holding aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
IV. Rücktrittsbedingungen des Kunden für Seminare und Veranstaltungen
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht aus Fernabsatzverträgen für Verbraucher besteht. Ihre Buchung kann der Kunde im Rahmen der in den AGB genannten Bedingungen stornieren.
1. Jede Stornierung muss schriftlich erfolgen. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Holding geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Holding. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die Seminarkosten auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Holding zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Bei Stornierung eines Seminars fällt eine Stornogebühr von 25 Euro für den Verwaltungsaufwand an. Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers fallen ebenfalls Bearbeitungsgebühren von 25 Euro an.
3. Bei Absage später als drei Wochen vor Seminarbeginn wird 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
4. Bei einem Rücktritt später als eine Woche vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe erhoben.
5. Dies gilt auch für Anmeldungen, die innerhalb der oben genannten Fristen eingehen und dann wieder storniert werden.
6. Benennen Sie eine Ersatzperson, die Ihre Zahlungsverpflichtungen übernimmt, oder rückt eine Person von der Warteliste nach, zahlen Sie lediglich die Bearbeitungsgebühr von 25 Euro.
V. Rücktritt der Holding
1. Die Holding kann aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z.B. Erkrankung des Referenten, unzureichende Teilnehmerzahl, etc. eine Veranstaltung absagen. Die Benachrichtigung darüber erfolgt telefonisch, per E-Mail oder schriftlich.
2. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
VI. Haftungsbeschränkung des Veranstalters
1. Die Holding haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Holding die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Holding beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Holding beruhen. Einer Pflichtverletzung der Holding steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mangel an den Leistungen der Holding auftreten, wird die Holding bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Holding rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2. Alle Ansprüche gegen die Holding verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Holding beruhen. beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Holding nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden, die Holding begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Holding in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Holding zuzurechnen ist, ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt. 4. Bei berechtigtem Rücktritt der Holding entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VII. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl bei gebuchten Gruppenseminaren um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Holding mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Holding.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von der Holding bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten, Aufwendungen zu mindern.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Holding berechtigt,
die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die Holding diesen Abweichungen zu, so kann die Holding die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die Holding trifft ein Verschulden.
VIII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Holding. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit die Holding für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Holding von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Holding bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Holding gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Holding diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Holding pauschal erlassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung der Holding berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Holding eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der Holding ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
5. Störungen an von der Holding zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Holding diese Störungen nicht zu vertreten hat.
X. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Holding übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Holding. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die Holding berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Holding berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Holding abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die Holding die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Holding für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
XI. Haftung des Kunden für Schäden
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schaden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Die Holding kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
XII. Datenschutz
Wir nehmen den Datenschutz ernst. Daher erhalten nur die Seminarleitungen Informationen zu den Teilnehmenden. An im Programm ausgewiesene Kooperationspartner der jeweiligen Veranstaltung können wir Informationen übermitteln, sofern dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Ansonsten werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben.
Wir speichern und nutzen Ihre Daten zur Buchungsbearbeitung sowie zu gesetzlich zugelassenen eigenen Werbezwecken (Versand von Programmheften, Newslettern u.ä.). Der Nutzung zu Werbezwecken können Sie jederzeit per E-Mail widersprechen.
XIII. Sonstiges
Um Missverständnisse zu vermeiden, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass für Sonderabsprachen und Kulanzregelungen eine schriftliche Bestätigung von unserer Seite erforderlich ist.
XIV. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Gezeiten Haus Holding GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Gezeiten Haus Holding GmbH.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.